AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die dig it! GmbH (PDF Download)

1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.

(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der dig it! GmbH erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt die dig it! GmbH nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

(3) Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt. Die Verträge bedürfen der Schriftform.

2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote der dig it! GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der dig it! GmbH schriftlich bestätigt sind.

(2) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen die dig it! GmbH herleiten kann.

3 Zahlungsbedingungen

(1) Hard- und Software werden entweder auf unbegrenzte Zeitdauer gegen Einmalvergütung oder gegen regelmäßig fällige Gebühr überlassen. Die vom Kunden getroffene Wahl ist im Vertrag festgelegt. Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der dig it! GmbH.

(2) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
(3) Die dig it! GmbH ist berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist zu erhöhen. Der Kunde ist im Fall einer mehr als zehnprozentigen Gebührenerhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen.

(4) Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. Die dig it! GmbH ist berechtigt, auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die dig it! GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(5) Fälligkeit tritt zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten bzw. bei Lieferung ein.

(6) Der Kunde kann gegen Forderungen der dig it! GmbH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

(7) Zurückbehaltungsrechte des Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen mit der dig it! GmbH sind in diesem Vertragsverhältnis ausgeschlossen.

(8) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die dig it! GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

(9) Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.

(10) Datenträger und sonstiges Zubehör werden von der dig it! GmbH zu den jeweiligen Listenpreisen gesondert berechnet.

(11) Die dig it! GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

(12) Bei Aufträgen, deren Inhalt eine Neuentwicklung von Software oder eine individuelle Änderung von bestehender Software ist, gilt folgende Zahlungsweise als vereinbart, falls nichts anderes schriftlich bestätigt wurde: 30 % des Auftragsvolumens werden direkt bei Vertragsabschluss fällig; 30 % des Auftragsvolumens werden bei Installation der ersten Softwaremodule fällig; 30 % des Auftragsvolumens werden bei Installation des letzten Softwaremoduls fällig; 10 % des Auftragsvolumens werden nach Abschluss der Testphase, spätestens aber sechs Monate nach Installation des letzten Softwaremoduls fällig.

4 Zahlungsverzug

(1) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die dig it! GmbH unbeschadet aller sonstigen Rechte die Hard- und Software zurücknehmen und anderweitig darüber verfügen.

(2) Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann die dig it! GmbH Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, verlangen. Anfallende Zinsen sind sofort fällig.

(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist die dig it! GmbH berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einzustellen und die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge zu verlangen oder entsprechende Sicherheiten zu fordern.

(4) Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

5 Eigentumsvorbehalt

(1) Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum der dig it! GmbH. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verändern oder in sonstiger Weise an Erfordernisse des Kunden anzupassen, solange der Kunde nicht im Verzug ist und die Lizenzbedingungen der dig it! GmbH dem nicht entgegenstehen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die dig it! GmbH ab.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, insbesondere etwa bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum der dig it! GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Für Kosten, insbesondere in diesem Zusammenhang entstehende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten, und mögliche Schäden haftet in vollem Umfang der Kunde.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere etwa bei Zahlungsverzug, ist die dig it! GmbH berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber dem Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch die dig it! GmbH liegt vorbehaltlich der Geltung abweichender gesetzlicher Bestimmungen kein Rücktritt vom Vertrag vor.

(5) Verarbeitung oder Umbildung durch den Kunden erfolgen stets für die dig it! GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum der dig it! GmbH durch Verbindung, so soll bereits mit Vertragsunterzeichnung gelten, dass das Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die dig it! GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum der dig it! GmbH in diesem Fall unentgeltlich.

(6) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände und Software bleiben im Eigentum der dig it! GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der dig it! GmbH genutzt werden. Diese Vereinbarung kann zeitlich begrenzt sein. Nach Ablauf eines begrenzt eingeräumten Nutzungsrechts sind alle Gegenstände bzw. alle Teile der Software auf Kosten des Kunden unaufgefordert an die dig it! GmbH zurückzugeben. Kopien, die von der zur Verfügung gestellten Software angefertigt wurden, sind zu vernichten. Dasselbe gilt, wenn für Software vertraglich ein begrenztes Nutzungsrecht (Miete, Leasing) eingeräumt wurde.

6 Lieferungen

(1) Auszuliefernde Programme werden auf im Vertrag zu spezifizierenden Datenträgern überlassen.

(2) Lieferung und Gefahrenübergang erfolgen mit Übergabe der Hard- und Software einschließlich Begleitmaterialien an den Kunden. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person durch die dig it! GmbH übergeben worden ist. Wird der Versand ohne ein Vertretenmüssen der dig it! GmbH verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.

(3) Die von der dig it! GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der dig it! GmbH. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch die dig it! GmbH und verlängern sich vorbehaltlich aller Händlerrechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.

(4) Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Hard- und Software verpflichtet.

(5) Von der dig it! GmbH zu Testzwecken mitgelieferte Gegenstände (wie etwa Datenträger, Begleitmaterialien etc.) verbleiben im Eigentum der dig it! GmbH.

(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß 9 nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Kommt der Kunde in diesem Fall seinen Mitwirkungspflichten auch trotz Fristsetzung und Kündigungsandrohung weiterhin nicht nach, so kann die dig it! GmbH den Vertrag mit dem Kunden kündigen. Die dig it! GmbH wird dann von ihrer vertraglichen Leistungspflicht frei. Außerdem ist die dig it! GmbH in diesem Fall berechtigt, alle bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

(7) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der dig it! GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie etwa Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, selbst wenn sie bei Lieferanten oder unter Lieferanten der dig it! GmbH eintreten, sind von der dig it! GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die dig it! GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(8) Die dig it! GmbH gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat. Im Fall des Verzugs hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der dig it! GmbH.

(9) Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.

7 Gewährleistung

(1) Fehler in EDV-Programmen lassen sich nach dem Stand der Technik niemals völlig ausschließen. Der Kunde nimmt von diesem Umstand hiermit Kenntnis. Die dig it! GmbH gewährleistet, daß die Hard- und Software frei von Herstellungs- und sonstigen gebrauchsbeeinträchtigenden Mängeln ist. Die Gewährleistung beträgt sechs Monate für das vertragsgegenständliche Produkt.

(2) Die vertragliche Gewährleistung ist auf sechs Monate ab Übergabe bzw. ab Abnahme, soweit diese vereinbart wurde, beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen die dig it! GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

(3) Soweit die dig it! GmbH Standardsoftware Dritter dem Kunden überlässt, sind deren Garantie-Erklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung. Dem Kunden steht in diesem Fall frei, Ansprüche aus dieser Garantieerklärung auch gegenüber dem Dritten geltend zu machen. Die dig it! GmbH schließt jede Gewährleistung und Haftung aus, die über den Inhalt der Erklärung dieses Dritten hinausgeht.

(4) Auftretende Mängel an Hard- und Software teilt der Kunde der dig it! GmbH umgehend durch eine kurze Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Hard- und Software auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden üblicherweise ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Derartige offensichtliche Mängel sowie erhebliche leicht sichtbare Beschädigungen von Leistungsteilen sind der dig it! GmbH innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Soweit für Mängel nur Fehlerbilder erkennbar sind, sind diese so genau wie möglich schriftlich mitzuteilen.

(5) Mitgeteilte und reproduzierbare Mängel werden von der dig it! GmbH in angemessener Frist durch Übergabe und Installation einer neuen Programmversion oder neuer Hardwarekomponenten beseitigt.

(6) Lassen sich mitgeteilte Mängel bei Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Fehler zwar festgestellt werden können, aber auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen sind, die die dig it! GmbH nicht zu vertreten hat.

(7) Ändert oder erweitert der Kunde Hardware, Programme oder Programmteile oder lässt er solche Änderungen oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen, erlischt insoweit die Gewährleistung, außer dem Kunden gelingt der Nachweis, dass die jeweilige Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich oder nicht mitursächlich ist.

(8) Die dig it! GmbH steht nicht für Fehler, Störungen oder Schäden ein, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Eine Haftung der dig it! GmbH für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(9) Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand der dig it! GmbH bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Überprüfung der Mängelanzeige ergibt, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt.

(10) Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche der dig it! GmbH (insbesondere im Rahmen von Versionswechseln) erfolglos und stehen der Übernahme weiterer Programmversionen oder Hardwarekomponenten kundenseitig unzumutbare Nachteile entgegen, kann der Kunde den Erwerbsvertrag wandeln. Vom Kunden bis zu diesem Zeitpunkt gezogene Nutzungen sind von diesem der dig it! GmbH vor Rückzahlung des Erwerbspreises zu erstatten. Die dig it! GmbH hat insoweit ein Zurückbehaltungsrecht.

(11) Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

8 Haftung

(1) Die dig it! GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen, jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.

(2) Voraussetzung einer Haftung für Datenrekonstruktion ist, dass die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden (täglich) und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

9 Kundenpflichten

(1) Der Kunde wird alle Informationen über die Hard- und Software, verwendete Methoden und Verfahren zu deren Erstellung sowie alle zum Programm gehörigen Unterlagen, dessen Inhalte, Datenträger und zugehörige Korrespondenz vorvertraglich, während der gesamten Nutzungsdauer und nach deren Beendigung vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird auch seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten.

(2) Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter zu den Programmen und der Hardware zu verhindern.

(3) Diese Verpflichtung gilt auch für Abnehmer oder sonstige Vertragspartner des Kunden sowie für Arbeitsgemeinschaften, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen seiner Firma.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Händlerleistung erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass der Kunde Arbeitsräume für die Mitarbeiter der dig it! GmbH einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, der dig it! GmbH nach Bedarf ungehindert und ausreichend Rechenzeit mit notwendiger Priorität einräumt, Testdaten und sonstige zur Erstellung des Werks notwendige Informationen und Hilfsmittel rechtzeitig bereitstellt, das Operating sowie die Systempflege (Betriebssysteme etc.) wahrnimmt, Mitarbeiter aus seinem Bereich (Kontaktpersonen aus den Fachabteilungen, Datenerfasser, Schreibkräfte) zur Unterstützung der dig it! GmbH zur Verfügung stellt.

(5) Der Kunde wird auf Wunsch der dig it! GmbH Sollkonzepte, Organisationskonzepte, -vorschläge und Programme unverzüglich nach Lieferung bzw. Erstellung beim Kunden förmlich abnehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Übergabe mit der Abnahme noch nicht begonnen hat, wenn der Kunde die ihm übergebene Hard- und Software nutzt, wenn nach Übergabe des Sollkonzeptes, des Organisationsvorschlags oder der Hard- und Software vier Wochen verstrichen sind, ohne dass der Kunde wesentliche, die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigende Mängel mitteilt, oder wenn der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung der dig it! GmbH in übergebene Hard- und Software eingreift.

(6) Die dig it! GmbH behält das Recht, jederzeit in den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu dem Programm verlangen zu können, um, soweit notwendig, von dem Programm eine Kopie zu erstellen. Dem Kunden obliegt es, mangels abweichender Vereinbarungen das einer Programmentwicklung zugrunde liegende Pflichtenheft selbst zu erstellen. Die Verbindlichkeit des Pflichtenhefts für die verschiedenen Stufen der Programmentwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der für eine Anwendung erforderten Arbeitsfunktionen, Mengen- und Zeitangaben, wird vom Kunden durch Unterschrift auf dem Pflichtenheft bestätigt.

(7) Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung dieser Vertragsverpflichtung. Diese Haftung erstreckt sich auch auf die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien, etwa deren Mehrfachnutzung oder Überlassung an Dritte.

(8) Der Kunde wirkt rechtzeitig und im notwendigen Umfang bei der Leistungserbringung seitens der dig it! GmbH mit. Die dig it! GmbH wird den Kunden auf entsprechende Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen. Zu den Vertragspflichten des Auftraggebers gehört grundsätzlich das Testen der gelieferten Software (besonders bei Individual-Software oder Änderungen und Teillieferungen) und das Erfassen der Stammdaten.

10 Abwerbung von Mitarbeitern, Weiterveräußerung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, einander keine jetzigen oder ehemaligen Mitarbeiter während oder nach der Vertragsdurchführung selbst oder über Dritte abzuwerben. Die dig it! GmbH behält sich vor, bei der Abwerbung von Mitarbeitern Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

(2) Der Kunde ist im Fall einer Weiterveräußerung erworbener Hard- und Software verpflichtet, der dig it! GmbH den Namen und die vollständige Anschrift des Käufers der Hard- und Software schriftlich mitzuteilen.

11 Datenschutz

Soweit die dig it! GmbH bei ihren Arbeiten an der vertragsgegenständlichen Software personenbezogene Daten zu verarbeiten hat, wird die dig it! GmbH geltendes Datenschutzrecht beachten und notwendige Sicherungsmaßnahmen treffen bzw. mit dem Kunden vereinbaren.

12 Schutzrechte der dig it! GmbH

(1) Die dig it! GmbH bleibt Inhaber aller Rechte an der dem Kunden übergebenen Software, aller Rechte an Teilen dieser Software oder aus ihr ganz oder teilweise abgeleiteten Software einschließlich des jeweils zugehörigen Materials. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Software im vertraglich zulässigen Umfang ändert oder mit eigener Software oder solcher eines Dritten verbindet. Dies alles gilt entsprechend für erworbene Hardware.

(2) Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise der dig it! GmbH in der Hard- und Software nicht beseitigen, sondern gegebenenfalls auch in erstellte Kopien aufnehmen.

(3) Die dig it! GmbH stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an der von der dig it! GmbH entwickelten und überlassenen Programmen in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem darf der Kunde die Hard- und Software nicht mit Fremdhardware und -software ohne vorherige schriftliche Zustimmung der dig it! GmbH verbunden und in keinem Fall die Hard- und Software bestimmungswidrig genutzt haben.

(4) Die dig it! GmbH ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Hard- und Software-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der Kunde wird die dig it! GmbH unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von der dig it! GmbH geliefertes Produkt hingewiesen wird.

(5) Der Kunde darf die Hard- und Software nur zu eigenen Zwecken einsetzen, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Die gleichzeitige Nutzung von Mustern eines Programms auf mehreren Rechnern bedarf der besonderen vertraglichen Vereinbarung.

(6) Der Kunde darf Kopien des ihm übergebenen Programms oder von Teilen dieses Programms nur zu Sicherungszwecken erstellen. Ein Kopieren übergebener Unterlagen wie Dokumentation, Benutzungsanleitungen etc. ist nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung der dig it! GmbH zulässig.

(7) Der Kunde haftet der dig it! GmbH für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.

13 Abtretung von Rechten

(1) Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung der dig it! GmbH abtreten.

(2) Die dig it! GmbH ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Sie wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

(3) Die dig it! GmbH ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet die dig it! GmbH weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung der dig it! GmbH an.

(4) Ein Wechsel des Vertragspartners seitens der dig it! GmbH ist zulässig. Für den Fall der Übernahme aller Pflichten durch einen Dritten hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden des Wechsels des Vertragspartners ausgeübt werden. Danach besteht das Vertragsverhältnis mit dem Dritten fort.

14 Vertragslaufzeit Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrags wird im jeweils einzelnen Vertrag selbst festgelegt, der auf der Grundlage dieser AGB geschlossen wird.

(2) Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts seitens des Kunden setzt voraus, dass händlerseits eine vereinbarte und verlängerte Lieferungs- oder Leistungspflicht überschritten wurde und eine dann vom Kunden gesetzte, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung oder Leistung angemessenen Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

(3) Wenn im Vertrag keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, so gilt eine Frist zur Kündigung von 3 Monaten zum Quartalsende.

15 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Neuss.

(2) Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichtsstand Neuss als vereinbart.

16 Anwendbares Recht

(1) Der Export von Waren der dig it! GmbH in Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung der dig it! GmbH.

(2) Es gilt das Recht sämtlicher getroffener Vertragsvereinbarungen, ergänzend das Recht des BGB. Für die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und der dig it! GmbH gilt ansonsten das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17 Allgemeine Vertragsbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.